Übungsleiterschein

Wenn Du bereits einen Übungsleiterschein besitzt, gib bitte das Original bzw. bei neuen Scheinen, die nur noch elektronisch versendet werden, das PDF, in der Geschäftsstelle ab.

Bitte denke daran, dass Du nur Anspruch auf Übungsleitergeld hast, wenn Deine Lizenz mindestens bis zum 1. März des Jahres gültig ist, in dem der Antrag gestellt wird (Stunden für das vorherige Jahr). Kümmere Dich daher rechtzeitig um die Verlängerung Deiner Lizenz/en.

Benötigst Du den Schein z. B. für eine Verlängerung, hole ihn bitte persönlich in der Geschäftsstelle ab oder gib einer Person eine Vollmacht, damit sie ihn für Dich abholen kann. Dies entfällt bei den Lizenzen, die nicht mehr im Papieroriginal vorliegen.

Nach erfolgter Verlängerung leite den Schein bitte wieder zurück in die Geschäftsstelle.

Solltest Du noch keinen Übungsleiterschein haben, so besteht die Möglichkeit, diesen über den Verein zu machen. Die Kosten für den Lehrgang und auch für die Verlängerung trägt in der Regel die Abteilung. Bitte sprich dazu Deinen jeweiligen Abteilungsleiter an.

Stundenabrechnung

Um als Übungsleiter mit Lizenz Deine Übungsstunden vergütet zu bekommen, gibst Du mit Stichtag 15. Januar Deine Übungsstundenaufstellung des Vorjahres bei Deinem Abteilungsleiter ab. Dieser prüft und unterschreibt Deine Abrechnung, bevor sie über die Geschäftsstelle zur Auszahlung bereit gestellt wird. Bitte fülle zusätzlich für unsere Buchhaltung die Bestätigung Übungsleiterfreibetrag aus, ohne Bestätigung darf kein Geldfluss erfolgen.

Das Formular zur Erfassung Deiner Übungsstunden kannst Du für jedes neue Kalenderjahr verwenden, indem Du oben die Jahreszahl anpasst. So kannst Du bereits unterjährig laufend Deine gehaltenen Stunden eintragen und diese am Jahresende direkt weiterleiten.

Erweitertes Führungszeugnis

Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen im Spiel-/Übungsbetrieb und in gemeinsamen Unternehmungen mit Übernachtung zu tun haben (Trainer, Übungsleiter, Hilfsübungsleiter, Betreuer etc.) sind dazu verpflichtet, möglichst vor Antritt der jeweiligen Tätigkeit, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

Von Deinem Abteilungsleiter bekommst Du ein Formular Bestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt ausgeteilt. Mit diesem Formular und dem Formular vom Ordnungsamt selbst, kannst Du dort Dein erweitertes Führungszeugnis beantragen, welches dann direkt zu Dir nach Hause geschickt wird.

Alternativ besteht in Ausnahmefällen auch die Möglichkeit, der Geschäftsstelle eine Vollmacht zur Beantragung zu erteilen. Diese Vollmacht gilt nur für die Beantragung bei der Stadt Günzburg! Bitte beantrage Dein Führungszeugnis nach Möglichkeit selbst. Die Option der Vollmacht macht nur Sinn, wenn gleichzeitig mehrere Zeugnisse zu beantragen sind. Es ist für die Geschäftsstelle nicht möglich, jedes Zeugnis einzeln bei der Stadt zu beantragen (Service- und Wartezeiten im Bürgerbüro).

Bitte bringe Dein Zeugnis nach Erhalt in einem verschlossenen Umschlag „z. Hd. Walter Hirsch“ persönlich oder über Deinen Abteilungsleiter in der Geschäftsstelle vorbei. Das Zeugnis wird ausschließlich vom Vorstandsvorsitzenden geöffnet und geprüft und kommt anschließend wieder verschlossen zur Rückgabe an Dich in die Geschäftsstelle zurück.