Übungsleiterschein
Wenn Du bereits einen Übungsleiterschein besitzt, gib bitte das Original bzw. bei neuen Scheinen, die nur noch elektronisch versendet werden, das PDF, in der Geschäftsstelle ab.
Bitte denke daran, dass Du nur Anspruch auf Übungsleitergeld hast, wenn Deine Lizenz mindestens bis zum 1. März des Jahres gültig ist, in dem der Antrag gestellt wird (Stunden für das vorherige Jahr). Kümmere Dich daher rechtzeitig um die Verlängerung Deiner Lizenz/en.
Benötigst Du den Schein z. B. für eine Verlängerung, hole ihn bitte persönlich in der Geschäftsstelle ab oder gib einer Person eine Vollmacht, damit sie ihn für Dich abholen kann. Dies entfällt bei allen neuen Lizenzen, die nicht mehr im Papieroriginal vorliegen, sondern als PDF versendet bzw. heruntergeladen werden.
Nach erfolgter Verlängerung leite den Schein bitte wieder zurück in die Geschäftsstelle.
Solltest Du noch keinen Übungsleiterschein haben, so besteht die Möglichkeit, diesen über den Verein zu machen. Die Kosten für den Lehrgang und auch für die Verlängerung trägt in der Regel die Abteilung. Bitte sprich dazu Deinen jeweiligen Abteilungsleiter an.